Dienstliche Beurteilung

OVG SH: Rechtswidrigkeit dienstlicher Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil

Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.06.2023 – Az.: 2 MB 6/23. Leitsatz

BVerwG: Dienstliche Beurteilung – Leistungen in einem Nebenamt

Beschluss des 2. Senats vom 13. Dezember 2023 – BVerwG 2 B 8.23 Leitsatz:Rückschlüsse auf die Qualifikation eines Beamten bei Leistungen in einem auf Verlangendes Dienstherrn ausgeübten Nebenamt können nur gezogen werden, wenndiese mehr als nur einen zu vernachlässigenden Umfang sowie eine hinreichende inhaltlicheQualität aufweisen [ … ]

BVerwG: Das Instrument der Personalentwicklungsbewertung bedarf einer gesetzlichen Grundlage

Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 29. August 2023 – BVerwG 1 WB 64.22 Leitsätze:

BVerwG: Regelbeurteilung und Beförderung

Beschluss des 2. Senats vom 19. September 2023 – BVerwG 2 VR 2.23: Nicht vorhandene Regelbeurteilung rechtfertigt nicht die Nichtberücksichtigung imAuswahlverfahren über eine Beförderung. Leitsätze:

Polizei SH: Dienstliche Beurteilung im höheren Dienst und Beförderung

Urteil des VG Schleswig vom 20.12.2023 – Az.: 12 A 235/20 (mittlerweile rechtskräftig) – Aufhebung und Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung im Statusamt A 14. Für unsere Mandantin – die im laufenden Verfahren nach A 15 befördert wurde – konnte die Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung und [ … ]

BVerwG: Vergleichsgruppenbildung bei der dienstlichen Beurteilung:

BVerwG: Beschluss des 2. Senats vom 14. Februar 2023 – BVerwG 2 B 3.22: Maßstab für die Beurteilung der einem Beamten übertragenen Aufgaben ist das ihmverliehene Statusamt. Beamte aus unterschiedlichen Laufbahnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Vergleichsgruppe für die dienstliche Beurteilung zusammengefasstwerden (wie BVerwG, Urteil [ … ]

Polizei HH: Beförderungsauswahl A 13 im LKA rechtswidrig

Beschluss VG HH Az.: 20 E 4003/22: Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene und noch nicht besetzte Stelle … vor dem Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer erneuten Auswahlentscheidung mit der Beigeladenen zu besetzen. Die Kosten des Verfahrens tragen [ … ]