BVerwG: Regelbeurteilung und Beförderung
Beschluss des 2. Senats vom 19. September 2023 – BVerwG 2 VR 2.23:
Nicht vorhandene Regelbeurteilung rechtfertigt nicht die Nichtberücksichtigung im
Auswahlverfahren über eine Beförderung.
Leitsätze:
- Die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in ein Beamtenverhältnis
auf Lebenszeit ist keine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Sinne
des § 22 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) BBG und begründet deshalb keine Wartezeit für
eine Beförderung. - Erfüllt ein Bewerber die weiteren Anforderungen in einem nach den Vorgaben des
Art. 33 Abs. 2 GG durchzuführenden Auswahlverfahren, darf ihm die Einbeziehung
in das Auswahlverfahren nicht unter Hinweis auf eine nicht vorhandene Regelbeurteilung
versagt werden; wenn nicht auf eine aktuelle dienstliche Beurteilung zurückgegriffen
werden kann, ist vielmehr eine solche zu erstellen.