BVerwG: Regelbeurteilung und Beförderung

Beschluss des 2. Senats vom 19. September 2023 – BVerwG 2 VR 2.23:

Nicht vorhandene Regelbeurteilung rechtfertigt nicht die Nichtberücksichtigung im
Auswahlverfahren über eine Beförderung
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Leitsätze:

  1. Die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in ein Beamtenverhältnis
    auf Lebenszeit ist keine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Sinne
    des § 22 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) BBG und begründet deshalb keine Wartezeit für
    eine Beförderung.
  2. Erfüllt ein Bewerber die weiteren Anforderungen in einem nach den Vorgaben des
    Art. 33 Abs. 2 GG durchzuführenden Auswahlverfahren, darf ihm die Einbeziehung
    in das Auswahlverfahren nicht unter Hinweis auf eine nicht vorhandene Regelbeurteilung
    versagt werden; wenn nicht auf eine aktuelle dienstliche Beurteilung zurückgegriffen
    werden kann, ist vielmehr eine solche zu erstellen.