BVerwG: Dienstliche Beurteilung – Leistungen in einem Nebenamt

Beschluss des 2. Senats vom 13. Dezember 2023 – BVerwG 2 B 8.23

Leitsatz:
Rückschlüsse auf die Qualifikation eines Beamten bei Leistungen in einem auf Verlangen
des Dienstherrn ausgeübten Nebenamt können nur gezogen werden, wenn
diese mehr als nur einen zu vernachlässigenden Umfang sowie eine hinreichende inhaltliche
Qualität aufweisen und demzufolge in ihrer Ausprägung von solchem Gewicht
sind, dass sie auf die Bewertung des Leistungsmerkmals (mit-)bestimmenden
Einfluss nehmen.