OVG SH: Rechtswidrigkeit dienstlicher Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil

Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.06.2023 – Az.: 2 MB 6/23.

Leitsatz

  1. Nach der aktuell noch geltenden Beurteilungsrichtlinie für die Beschäftigten des Landes
    Schleswig-Holstein vom 9. April 2009 (Amtsbl. S. 482) ist hinsichtlich aller drei Kriterien des
    Art. 33 Abs. 2 GG (Eignung, Befähigung und Leistung) ein Gesamturteil ausdrücklich nicht zu
    bilden, so dass diese Beurteilungsrichtlinien nicht den Anforderungen aus Art. 33 Abs. 2 GG
    genügen. Sie können deshalb auch nicht für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet
    werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 – 2 C 2.21 -, juris Rn. 41 ff.).
  2. Auf diesen Beurteilungsrichtlinien beruhende Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil sind rechtswidrig und damit keine taugliche Grundlage für Stellenbesetzungsverfahren.