OVG SH: Rechtswidrigkeit dienstlicher Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil
Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.06.2023 – Az.: 2 MB 6/23.
Leitsatz
- Nach der aktuell noch geltenden Beurteilungsrichtlinie für die Beschäftigten des Landes
Schleswig-Holstein vom 9. April 2009 (Amtsbl. S. 482) ist hinsichtlich aller drei Kriterien des
Art. 33 Abs. 2 GG (Eignung, Befähigung und Leistung) ein Gesamturteil ausdrücklich nicht zu
bilden, so dass diese Beurteilungsrichtlinien nicht den Anforderungen aus Art. 33 Abs. 2 GG
genügen. Sie können deshalb auch nicht für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet
werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 – 2 C 2.21 -, juris Rn. 41 ff.). - Auf diesen Beurteilungsrichtlinien beruhende Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil sind rechtswidrig und damit keine taugliche Grundlage für Stellenbesetzungsverfahren.