BVerwG: Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens:
Beschluss des 2. Senats vom 6. Oktober 2023 – BVerwG 2 VR 3.23
Leitsätze:
- Die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens vermittelt keine rechtlich gesicherte
Position auf die Vergabe des höherwertigen Statusamts. - Art. 33 Abs. 2 GG vermittelt ein grundrechtsgleiches Recht auf fehlerfreie Einbeziehung
in die Bewerberauswahl. Hieraus folgt kein Anspruch auf die (weitere) Verengung
des möglichen Bewerberfeldes durch die Vorgabe eines Anforderungsprofils. - Die fehlende Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten kann gemäß § 46 VwVfG
unbeachtlich sein.