BVerwG: Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens:

Beschluss des 2. Senats vom 6. Oktober 2023 – BVerwG 2 VR 3.23

Leitsätze:

  1. Die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens vermittelt keine rechtlich gesicherte
    Position auf die Vergabe des höherwertigen Statusamts.
  2. Art. 33 Abs. 2 GG vermittelt ein grundrechtsgleiches Recht auf fehlerfreie Einbeziehung
    in die Bewerberauswahl. Hieraus folgt kein Anspruch auf die (weitere) Verengung
    des möglichen Bewerberfeldes durch die Vorgabe eines Anforderungsprofils.
  3. Die fehlende Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten kann gemäß § 46 VwVfG
    unbeachtlich sein.