Beamtenrecht
VG HH: Beförderungsauswahl Polizei HH A 9 zu A 10 rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in zwei Beschlüssen (Az.: 21 E 5848/19 und 21 E 5847/19 beide noch nicht rechtskräftig) das Beförderungsauswahlverfahren der Polizei Hamburg als rechtsfehlerhaft erachtet, da die zugrundeliegenden dienstlichen Beurteilungen rechtswidrig waren. Die Bewerbungsverfahrensansprüche der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sind deswegen verletzt und [ … ]
BVerwG: Anerkennung eines Körperschadens als Dienstunfall
BVerwG: Urteil des 2. Senats vom 12. Dezember 2019 – BVerwG 2 A 1.19: Leitsätze: 1. Ein Körperschaden ist als Dienstunfallfolge anzuerkennen, wenn er durch einen Dienstunfall verursacht worden ist und keine Unfallfürsorgeansprüche ausschließenden Umstände (keine oder verfristete Unfallfolgenmeldung) gegeben sind. 2. Das Merkmal „plötzlich“ [ … ]
BVerwG: Erfolgloser Eilantrag eines Rechtsanwalts auf Teilnahme an der Erörterung und Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung
BVerwG: Beschluss des 2. Senats vom 17. Februar 2020 – BVerwG 2 VR 2.20: 1. Aus § 3 BRAO folgt kein eigenständiger Anspruch eines Rechtsanwalts auf Teilnahme an der Erörterung und Eröffnung der dienstlichen Beurteilung eines von ihm vertretenen Beamten (vgl. § 50 Abs. 3 [ … ]
BVerwG: Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten Personalratsmitglieds auf leistungsbezogene Besoldung
BVerwG 2 C 22.18 – Urteil vom 23. Januar 2020 : Ein ganz vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied hat in aller Regel keinen Anspruch auf Einbeziehung in die Entscheidung des Dienstherrn über die Gewährung leistungsbezogener Besoldungselemente. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger [ … ]
BVerwG: Gerichtliche Kontrolle von Dienstpostenbewertungen
BVerwG: Urteil vom 01.08.2019 – 2 A 3.18: Leitsätze Die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d.h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn aufgrund der ihm zustehenden organisatorischen Gestaltungsfreiheit. Die Organisationsentscheidung [ … ]
BVerwG: Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar
BVerwG 2 C 3.18 – Urteil vom 24. Oktober 2019: Der strafbare Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer – selbst in geringer Menge – führt in Disziplinarverfahren in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in zwei Revisionsverfahren entschieden [ … ]
BVerwG: Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg verfassungsgemäß
BVerwG 2 C 32.18 – Urteil vom 26. September 2019: Seit dem 1. Januar 2013 schreibt das Polizeigesetz des Landes Brandenburg vor, dass uniformierte Polizeivollzugsbedienstete bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild tragen. Wird der Beamte in einer geschlossenen Einheit (Hundertschaft) eingesetzt, wird das Namensschild durch eine [ … ]
BVerwG: Erfordernis einer Anlassbeurteilung in einem Regelbeurteilungssystem
Urteil des 2. Senats vom 9. Mai 2019 – BVerwG 2 C 1.18: 1. Es liegt – bei Einhaltung der verfassungs- und einfachrechtlichen Vorgaben – im grundsätzlich weiten Organisationsermessen des Dienstherrn, wie er das Beurteilungssystem für seine Beamten regelt. Ein Beurteilungssystem, das auf im Drei- [ … ]
BVerwG: Für den Beamten belastendes dienstliches Gespräch als Dienstunfall?
BVerwG 2. Senat, Beschluss vom 11.10.2018 – 2 B 3/18: Auch nicht-körperliche Einwirkungen können äußere Einwirkungen im Sinne des Dienstunfallrechts (z.B. § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG) sein; dies gilt auch für dienstliche Gespräche (hier: über ein außerdienstliches Verhalten des Beamten mit der Ankündigung [ … ]
VG HH: Beförderungsauswahl der Schulbehörde rechtswidrig
VG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2019 (14 E 2884/19) – noch nicht rechtskräftig – : Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller jedoch vorliegend in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt, indem sie ihn von dem weiteren Auswahlverfahren (A 14) mit der Begründung ausgeschlossen hat, dass er die nach der [ … ]
