VG HH: Beförderungsauswahl der Schulbehörde rechtswidrig

VG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2019 (14 E 2884/19)  noch nicht rechtskräftig – :

Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller jedoch vorliegend in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt, indem sie ihn von dem weiteren Auswahlverfahren (A 14) mit der Begründung ausgeschlossen hat, dass er die nach der Stellenanzeige für Beamte aufgestellte Anforderung der „Befähigung für die Laufbahngruppe 2 im 2. Einstiegsamt auf der Grundlage einer rechtswissenschaftlichen Ausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (Befähigung zum Richteramt)“ nicht erfülle. Denn diese Voraussetzung stellt für sich betrachtet schon kein zulässiges konstitutives Merkmal des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle dar. Die Fehlerhaftigkeit der Anforderungsprofils hat zur Folge, dass das Auswahlverfahren abgebrochen und das gesamte Stellenbesetzungsverfahren mit einer zulässigen Ausschreibung neu in Gang gesetzt werden muss.

Kategorie: Beamtenrecht