VG HH: Beförderungsauswahl Polizei HH A 9 zu A 10 rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in zwei Beschlüssen (Az.: 21 E 5848/19 und 21 E 5847/19 beide noch nicht rechtskräftig) das Beförderungsauswahlverfahren der Polizei Hamburg als rechtsfehlerhaft erachtet, da die zugrundeliegenden dienstlichen Beurteilungen rechtswidrig waren. Die Bewerbungsverfahrensansprüche der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sind deswegen verletzt und die Beförderung erscheint bei fehlerfreier (Neu-)Beurteilung und erneuter (rechtsfehlerfreier) Beförderungsauswahl als möglich.

Kategorie: Beamtenrecht