Polizei HH: Beförderungsauswahl A 13 im LKA rechtswidrig

Beschluss VG HH Az.: 20 E 4003/22:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene und noch nicht besetzte Stelle … vor dem Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer erneuten Auswahlentscheidung mit der Beigeladenen zu besetzen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene mit Ausnahme
ihrer eigenen Kosten je zur Hälfte. Ihre eigenen Kosten tragen die die Antragsgegnerin und
die Beigeladene jeweils selbst.

Für unsere Mandantschaft konnte sowohl dargelegt werden, dass die dienstliche Beurteilung, die der Beförderungsauswahl zugrunde lag, rechtswidrig ist, als auch dass die Beförderungsaussichten in einem neu durchzuführenden Verfahren als offen anzusehen sind.

Die Entscheidung der Antragsgegnerin,
die Beigeladene auf Grundlage des vorgenommenen Vergleichs der herangezogenen Be
urteilungen für das Jahr 2021 auszuwählen, verletzt den Bewerbungsverfahrensanspruch
der Antragstellerin (aa.). Die Aussichten der Antragstellerin, in einem rechtsfehlerfreien
Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, sind offen (bb.).

Rechtsanwalt Jan-Ontjes Güldenzoph