BVerwG: Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung:

Urteil des 2. Senats vom 12. Oktober 2023 – BVerwG 2 A 7.22

Leitsätze:

  1. Weicht eine Regelbeurteilung bei der Leistungsbewertung und bei der Gesamtnote
    wesentlich von der vorangegangenen Regelbeurteilung ab, bedarf dies einer Begründung.
  2. Ist ein Beamter während des Beurteilungszeitraums befördert worden, bezieht sich
    die Bewertung in der Regelbeurteilung nur auf den Zeitraum im Anschluss an die Beförderung.
    Der Zeitraum vor der Beförderung ist zwar zur Vermeidung von Beurteilungslücken
    in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen, fließt aber nicht in
    die Leistungsbewertung und in die Gesamtnote ein (Aufgabe von BVerwG, Urteil vom 03. August 1993 – 2 C 37.91 – Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15).