BAG: Schriftform für Arbeitsverträge aufgrund von Altersgrenzen
BAG, Urteil vom 25.10.2017 – 7 AZR 632/15: Altersgrenzen führen zur Schriftform für Arbeitsverträge.
Grundsätzlich ist es möglich, einen unbefristeten Arbeitsvertrag formfrei abzuschließen. Arbeitsverträge sollten in jedem Fall Altersgrenzen enthalten. Das BAG hat nunmehr entschieden, dass Altersgrenzen zwangsläufig dem befristungsrechtlichen Schriftformzwang des § 14 TzBfG unterliegen. Fehler bei der Schriftform von Arbeitsverträgen führen somit zu Unwirksamkeit der Altersgrenzen. Arbeitgeber sind nunmehr gut beraten, ggf. Mängel der Schriftform durch eine nachträgliche schriftliche Vereinbarung von Altersgrenzen zu heilen. Sollten Sie Fragen zu diesem Themenbereich haben, so wenden Sie sich gerne an RA Güldenzoph.