Unverbindliche Leistungsbestimmung bei Intransparenz der Vergütungsregelung
LArbG Frankfurt, Urteil vom 07.06.2018, Az.: 19 Sa 846/17:
Eine arbeitsvertragliche Vergütungsregelung, nach der für den Arbeitnehmer eine zusätzliche variable Vergütung vereinbart ist und die gleichzeitig auf weitere Regelungen verweist, die zulassen, dass keine variable Vergütung gezahlt wird, ist intransparent und führt zur Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber.
Die dann nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch das Gericht vorzunehmende, der Billigkeit entspreche Leistungsbestimmung darf nur den von den Parteien vorgebrachten Sachverhalt für die Entscheidung zugrunde legen und nicht eigene Wertungen.
Sollten Sie Fragen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen haben, so sprechen Sie gerne RA Güldenzoph an.