Verfassungsmäßigkeit von Beamtenbezügen

Das OVG Saarland (Az.: 1 A 22/16) entschied im Mai 2018, dass die Besoldung der Beamten des Saarlandes in der Besoldungsgruppe A 11 für die Jahre 2011 bis 2016 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war und legte dem BVerfG in Karlsruhe das Verfahren vor, um eine Vereinbarkeit der Besoldung mit Art. 33 Abs. 5 GG zu prüfen. Das BVerfG hat in vorherigen Verfahren 5 Parameter für die Beurteilung dieser Frage aufgestellt. Dies sind beispielsweise eine deutliche Differenz zwischen der Besoldungsentwicklung und der Entwicklung des Tariflohnes im Öffentlichen Dienst. Des weiteren die Entwicklung der Besoldung im Vergleich zum Nominallohnindex und dem Verbraucherpreisindex. Auch in Schleswig-Holstein und Hamburg sind entsprechende Verfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig. Sollten Sie Fragen zu diesem Themenkomplex haben, so sprechen Sie bitte RA Güldenzoph an.

 

Kategorie: Beamtenrecht