Plausibilisierung von dienstlichen Beurteilungen

Das BVerwG (Az.: 2 A 10/17) hat mit Urteil vom 01.03.2018 zahlreiche Anforderungen an die Plausibilisierung von in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen Einzelbewertungen gestellt. Aus den Leitsätzen:

1. Die Verpflichtung zur Plausibilisierung der Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung steht auch in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen. Hält der Beamte die Erläuterung seiner dienstlichen Beurteilung durch den Dienstherrn für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm, konkrete Punkte zu benennen, die er entweder für unklar oder für unzutreffend hält.

2. Bei der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung muss die Gewichtung der Einzelmerkmale auf die Anforderungen des Statusamtes bezogen sein.

Insbesondere die Gewichtung der Einzelmerkmale zur Ermittlung eines Gesamturteils ist in der Praxis häufig nicht auf die Anforderungen des Statusamtes bezogen, sondern orientiert sich vielmehr am Dienstposten, den der zu Beurteilende innehat. Dies ist uns insbesondere aus dienstlichen Beurteilungen aus der Polizei Hamburg und Schleswig-Holstein bekannt. Die Richter in Leipzig haben in diesem Zusammenhang u.a. deutlich gemacht, dass Fehler der Plausibilisierung auch im Widerspruchsverfahren nicht geheilt werden können, da eine richtige (statusamtsbezogene) Begründung bereits in der dienstlichen Beurteilung selbst erfolgen muss.

Wenn Sie Hilfe bei der Formulierung von Unklarheiten oder Plausibilisierungsmängel Ihrer dienstlichen Beurteilung benötigen, so wenden Sie sich gerne an RA Güldenzoph.

Kategorie: Beamtenrecht