BVerwG: Erfolgreiche Beschwerde gegen Einstellung des Disziplinarverfahrens
Beschluss des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Mai 2025 – BVerwG 2 WDB 15.24
Die Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen einen früheren Soldaten kann nicht damit begründet werden, dass die Anschuldigungspunkte bereits bei der Entlassung vorgelegen, aber nur zu einer Entlassung wegen Eignungsmängeln geführt haben.