Polizei HH: Beförderungsauswahl rechtswidrig (A 9 – A 10)
VG Hamburg: Beschluss vom 15.03.2021 (Az.: 14 E 5215/20) noch nicht rechtskräftig – Beschwerde beim OVG HH zum Az.: 5 Bs 77/21:
Tenor:
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, vor Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer erneuten Auswahlentscheidung die Beigeladene auf eine der Stellen des Statusamts A 10 zu befördern.
Unsere Mandantschaft konnte in dem hier betreffenden Verfahren erfolgreich geltend machen, dass die Beförderungsauswahl rechtswidrig war und dass Erfolgsaussichten in einem neu durchzuführenden rechtsfehlerfreien Verfahren bestehen, für eine Beförderung ausgewählt zu werden.
Die fortgeschriebene dienstliche Beurteilung unserer Mandantschaft erwies sich als rechtsfehlerhaft.