Polizei Schleswig-Holstein: VG erachtet Beförderungsauswahl im höheren Dienst als rechtswidrig

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 15. März 2021 – 12 B 94/20 –, juris (noch nicht rechtskräftig). Beschwerde beim OVG SH: Az.: 2 MB 5/21:

Tenor:

Dem Antragsgegner wird es im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt,
das Amt einer Polizeidirektorin bzw. eines Polizeidirektors (Besoldungsgruppe
A 15 SHBesG) vor Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer erneuten
Auswahlentscheidung mit dem Beigeladenen oder anderweitig zu besetzen.

Unsere Mandantschaft konnte in dem Verfahren erfolgreich geltend machen, dass die dienstliche Beurteilung nicht frei von Rechtsfehlern war. Eine Auswahl unserer Mandantschaft in einem neuen rechtsfehlerfreien Verfahren erscheint als möglich.

 

Kategorie: Beamtenrecht