Entlassung
BVerwG: Entlassung eines Beamten auf Probe
Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Nichtbewährung „in der Probezeit“ i. S. d. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG muss an ein während der Probezeit gezeigtes Verhalten anknüpfen. Daneben können vor der Ernennung zum Probebeamten oder nach Ablauf der Probezeit liegende [ … ]
