Verweis
BVerwG: Schuldhafte Dienstpflichtverletzung nur im Rahmen eines Disziplinarverfahrens vorwerfbar
BVerwG 2 A 8.25 – Urteil vom 23.April 2026 Eine „qualifizierte“ Pflichtenmahnung, die ein Dienstvergehen feststellt und hieran anknüpft, kann nicht auf das allgemeine Weisungsrecht des Vorgesetzten gestützt werden. Außerhalb des Disziplinarrechts mit den dort vorgesehenen Zuständigkeiten und Sicherungen darf etwaiges Fehlverhalten von Beamten nur [ … ]
