Konkurrentenrechtsschutz
„Erfahrungsvorsprung“ ersetzt keine Auswahl nach dem Leistungsprinzip
Beschluss des 1. Wehrdienstsenats vom 30. März 2023 – BVerwG 1 WB 33.22: Die langjährige Vorverwendung auf einem Dienstposten, dessen Dotierung angehoben wird, begründet keinen Anspruch darauf, im Auswahlverfahren zur Besetzungdes höherdotierten Dienstpostens schon allein wegen des damit verbundenen „Erfahrungsvorsprungs“ ausgewählt zu werden.
Polizei HH: Beförderungsauswahl A 13 im LKA rechtswidrig
Beschluss VG HH Az.: 20 E 4003/22: Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene und noch nicht besetzte Stelle … vor dem Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer erneuten Auswahlentscheidung mit der Beigeladenen zu besetzen. Die Kosten des Verfahrens tragen [ … ]
