BVerwG: Fortwirkung der Geltendmachung einer verfassungswidrigen Unteralimentierung
Beschluss des 2. Senats vom 7. Mai 2026 – BVerwG 2 B 5.26
Leitsätze:
- Die Rüge einer nicht amtsangemessenen Alimentation wirkt grundsätzlich fort und muss nicht in jedem Haushaltsjahr erneut geltend gemacht werden.
- Die Obliegenheit erneuter Geltendmachung einer verfassungswidrigen Unteralimentierung gilt nicht für Beamte, die ihr – zeitlich nicht beschränktes – Begehren bereits rechtshängig gemacht haben.
