BVerwG: Fortwirkung der Geltendmachung einer verfassungswidrigen Unteralimentierung

Beschluss des 2. Senats vom 7. Mai 2026 – BVerwG 2 B 5.26

Leitsätze:

  1. Die Rüge einer nicht amtsangemessenen Alimentation wirkt grundsätzlich fort und muss nicht in jedem Haushaltsjahr erneut geltend gemacht werden.
  2. Die Obliegenheit erneuter Geltendmachung einer verfassungswidrigen Unteralimentierung gilt nicht für Beamte, die ihr – zeitlich nicht beschränktes – Begehren bereits rechtshängig gemacht haben.
Kategorie: Alimentation ·Beamtenrecht