Anerkennung
BVerwG: Kein Dienstunfall bei zweckwidrigem Einsatz eines privaten, abstrakt gefährlichen Gegenstandes:
Urteil des 2. Senats vom 13. März 2025 – BVerwG 2 C 8.24 Die Verwendung eines privaten, abstrakt gefährlichen Gegenstandes zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienst-herrn zuwider. Sie ist der Risikosphäre des Beamten zuzuordnen und steht der Anerkennung eines Unfallereignisses [ … ]