BVerwG: Beamtendisziplinarrecht
Beschluss des 2. Senats vom 4. März 2025 – BVerwG 2 B 42.24
Die Schuldfähigkeit des Beamten bei der Begehung eines Dienstvergehens schließt die Anerkennung des Milderungsgrundes der „Entgleisung während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase“ nicht aus. Bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des Milderungsgrundes kann jedoch berücksichtigt werden, ob die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war.