OVG Berlin-Brandenburg: Ausschreibung einer Richterstelle nur für Beförderungsbewerber aus der Arbeitsgerichtsbarkeit

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2024, 4 S 55/23

Leitsatz:
Die Beschränkung einer Ausschreibung durch den Dienstherrn auf Beförderungsbewerber kann zulässig sein. Ein Versetzungsbewerber darf seinen Ausschluss nur eingeschränkt gerichtlich überprüfen lassen.
Orientierungssatz zur Anmerkung:
Die Beschränkung einer Stellenausschreibung auf Personen, für die sich die Stellenübertragung in der Form einer Beförderung vollzieht, wird von Art. 33 Abs. 2 GG nicht erfasst und ist seiner Anwendung vorgelagert.