BVerwG: Ruhepausen als Arbeitszeit
BVerwG: Urteil des 2. Senats vom 13. Oktober 2022 – BVerwG 2 C 24.21
Ruhepausen, in denen der Beamte Einsatzkleidung tragen, die Dienstwaffe mit sich
führen und seine ständige Erreichbarkeit sicherstellen muss, sind als Arbeitszeit zu
bewerten.