BVerwG: Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2022 – 2 B 5/22:

1. Das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst ist dann von dem Beamten auf Widerruf mit
der Folge einer möglichen Rückforderung von Anwärterbezügen zu vertreten, wenn es auf
Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind. Dies ist bei einer
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder charakterlicher Eignung
nicht per se ausgeschlossen, sondern nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu
prüfen.
2. Erfolglose Beschwerde einer Beamtin auf Widerruf gegen die Rückforderung von Anwärterbezügen,
nachdem sie wegen mehrmaligen Konsums von Cannabis und ihres dienstlichen
Verhaltens nach der festgestellten Verfehlung gegenüber Dienstvorgesetzten und Kollegen
aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher Nichteignung entlassen wurde.

Kategorie: Beamtenrecht