BVerwG: Kein Anspruch auf Durchführung eines Laufbahnaufstiegsverfahrens
Beschluss des 2. Senats vom 25. Juli 2022 – BVerwG 2 B 14.22:
Ein Beamter hat keinen Anspruch gegen seinen Dienstherrn auf ermessensfehlerfreie
Entscheidung über einen Antrag auf Durchführung eines Verfahrens zum Laufbahnaufstieg.
Die Entscheidung des Dienstherrn, einen Laufbahnaufstieg zu ermöglichen,
ggf. in welcher Form und mit wie vielen Stellen, unterfällt seiner Organisationsgewalt.