BVerwG: Ausdehnung des Bezugszeitraums für die wöchentliche Höchstarbeitszeit
BVerwG, Urteil vom 17.02.2022 – Az.: 2 C 5/21:
Ob und inwieweit der Mitgliedstaat von der Ermächtigung in Art. 16 Buchst. b) RL 2003/88/EG zur Ausdehnung des Bezugszeitraums für die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf bis zu vier Monaten Gebrauch macht, ist Sache der gesetzgebenden Organe des Mitgliedstaates. Die Ausübung der Ermächtigung ist nicht den das Recht anwendenden nationalen Gerichten in dem Sinne überantwortet, dass diese den Bezugszeitraum nach dem Aspekt der „Sachgerechtigkeit“ festlegen können (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 – 2 C 26/14).