BVerwG: Zur Frage der Verwertbarkeit von Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten
Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 13. Januar 2022 – BVerwG 2 WD 4.21:
Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten
disziplinargerichtlichen Berufungsverfahrens.
Leitsatz:
Beleidigende Äußerungen von Soldaten sind disziplinarisch nicht relevant, wenn
sie den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation
genießen.