BVerwG: Zur Frage der Verwertbarkeit von Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten

Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 13. Januar 2022 – BVerwG 2 WD 4.21:

Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten
disziplinargerichtlichen Berufungsverfahrens.

Leitsatz:

Beleidigende Äußerungen von Soldaten sind disziplinarisch nicht relevant, wenn
sie den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation
genießen.

 

Kategorie: Beamtenrecht