BVerwG: Dienstliche Beurteilung: Laufbahnübergreifende Vergleichsgruppenbildung nach der Besoldungsgruppe

Urteil des 2. Senats vom 15. Dezember 2021 – BVerwG 2 A 1.21:

Beamte der Besoldungsgruppe A 15 BBesO aus unterschiedlichen Laufbahnen der
Laufbahngruppe des höheren Dienstes dürfen im Bundesnachrichtendienst für die
Bestimmung der Richtwerte für die Vergabe der besten und zweitbesten Note bei einer
dienstlichen Beurteilung (§ 50 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BLV) ausnahmsweise in einer
Vergleichsgruppe zusammengefasst werden. Denn diese Beamten stehen aufgrund
einer Sondersituation im Geschäftsbereich dieser Behörde regelmäßig in einer potentiellen
Konkurrenzsituation.

Kategorie: Beamtenrecht