OVG Lüneburg: Hinausschieben des Ruhestands eines Beamten und entgegenstehendes dienstliches Interesse
OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2021, 5 ME 20/21:
1. Die Umstrukturierung und Personalplanung bezüglich einer Ermittlungsgruppe sowie
die Neustrukturierung der Zentralen Kriminalinspektionen der regionalen Polizeidirektionen
sind grundsätzlich dem Begehren des Beamten auf Hinausschieben des Eintritts
in den Ruhestand entgegenstehende dienstliche Interessen.
2. Das gesetzgeberische Ziel der Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand auch
nach der Vorstellung des jeweiligen Beamten würde unterlaufen, wenn Folgen, die typischerweise
mit dem Hinausschieben des Ruhestandes verbunden sind, ein dienstliches
Interesse zu begründen vermöchten.