LAG Köln: Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Konkurrenzen im öffentlichen Dienst
LArbG Köln 9. Kammer, Beschluss vom 04.12.2020 – 9 Ta 203/20:
Für das Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle für einen Tarifbeschäftigten im öffentlichen
Dienst sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig. Dass der Bewerbungsverfahrensanspruch
des Arbeitnehmers auf chancengleiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren
durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet ist, macht das Verfahren nicht zu
einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit.