BVerwG: Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale einer Regelbeurteilung

BVerwG: Urteil des 2. Senats vom 17. September 2020 – BVerwG 2 C 2.20:

Leitsätze:
1. Der Dienstherr kann vorgeben, dass bei einer Regelbeurteilung sämtliche Einzelmerkmale
gleichgewichtig sind. In diesem Fall muss das Gesamturteil nicht gesondert
begründet, sondern kann rechnerisch ermittelt werden.
2. Damit Regelbeurteilungen die Grundlage für an Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Auswahlentscheidungen
bilden können, muss der Dienstherr dafür Sorge tragen, dass
innerhalb des Geltungsbereichs einer Beurteilungsrichtlinie die Gewichtung der Einzelmerkmale
entsprechend seiner Vorgabe einheitlich vorgenommen wird.
3.Weichen nur einzelne Behörden oder Dienststellen von den Vorgaben des Dienstherrn
für die Erstellung von Regelbeurteilungen ab, betrifft dies nur die Rechtmäßigkeit
der dort erstellten dienstlichen Beurteilungen, berührt aber nicht die Rechtmäßigkeit
der dienstlichen Beurteilungen derjenigen Behörden oder Dienststellen, die
den Vorgaben des Dienstherrn gefolgt sind.

Kategorie: Beamtenrecht