BAG: Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
BUNDESARBEITSGERICHT, Urteil vom 27.2.2020, 2 AZR 498/19:
Leitsatz:
Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG gilt auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme.