OVG Hamburg: Polizei Hamburg Beförderungsauswahlverfahren A 10 rechtswidrig
OVG Hamburg Beschluss vom 12.08.2019 (5 Bs 81/19):
Das OVG Hamburg urteilt, dass die dem Beförderungsauswahlverfahren (A 9 – A 10) zugrundeliegenden dienstlichen Beurteilungen fehlerhaft sind, da die Begründungen des Gesamturteils fehlerhaft sind. Dem liegt zugrunde, dass die Gewichtung der Einzelmerkmale bei den Bewerbern nicht einheitlich auf das Statusamt, sondern auf die Anforderungen des konkret ausgeübten Dienstpostens abgestellt worden ist. Dieser Mangel des Auswahlverfahrens führte zu einer Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs unseres/unserer Antragsteller/in. Die Polizei Hamburg wird die anstehenden Beförderungsauswahlverfahren im Herbst von A 7 – A 10 nicht in gleicher Weise durchführen können, wie dies im letzten Jahr der Fall war. Unsere Mandantschaft wird nunmehr eine neue dienstliche Beurteilung erhalten und über die Bewerbung wird neu zu entscheiden sein.