BAG: Keine „starre“ Frist für Verdachtskündigung und Wirksamkeit eines Beweisverwertungsverbots

BAG, Urteil vom 31.01.2019, 2 AZR 426/18

Leitsätze:

1. Der dringende Verdacht einer Pflichtverletzung kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen.

2. Die Einsichtnahme in auf einem Dienstrechner des Arbeitnehmers gespeicherte und nicht als „privat“ gekennzeichnete Dateien setzt nicht zwingend einen durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Pflichtverletzung voraus.

Der Zweite Senat des BAG befasst sich grundlegend mit der Frage der Wirksamkeit einer Verdachtskündigung, die in dem zu entscheidenden Fall aufgrund des prozessualen Vorlaufs

mehr als drei Jahre nach einer ersten Kündigung erneut ausgesprochen wurde. Weiterhin nimmt das BAG zur Frage eines möglicherweise bestehenden Beweisverwertungsverbots Stellung.

Kategorie: Arbeitsrecht