EuGH: Gleichbehandlung von Beschäftigten in einem befristeten Arbeitsverhältnis mit Beamtinnen und Beamten

EuGH, Urteil vom 20.06.2019, C- 72/18:

Der in der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der RL 1999/70/EG konkretisierte allgemeine Grundsatz der Gleichbehandlung steht nationalen Regelungen entgegen, die Beschäftigte in einem befristeten Arbeitsverhältnis von der Gewährung einer Zulage ausnehmen, die in Abhängigkeit von der Zurücklegung einer bestimmten Dienstzeit an Beamtinnen und Beamte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis gewährt wird.

Kategorie: Arbeitsrecht ·Beamtenrecht