Wechsel zu sachgrundloser Befristung bei verbundenem Unternehmen kann rechtsmissbräuchlich sein
LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2019, 21 Sa 936/18:
Auch im Bereich der Forschung kann ein Arbeitgeberwechsel zum Zwecke einer sachgrundlos befristeten Weiterbeschäftigung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers auf demselben Arbeitsplatz als rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG anzusehen sein (hier bejaht).
Eine Vertragsgestaltung kann als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn tatsächlich und rechtlich verbundene Arbeitgeber kollusiv mit einem Arbeitnehmer aufeinander folgende Arbeitsverträge schließen, um damit das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zu umgehen. Das LArbG Berlin-Brandenburg gibt Antwort auf die Frage, ob für den Bereich der Forschung Ausnahmen greifen.